Informationen

Informationen zur Antragstellung

Der Verein Kulturwerk Banater Schwaben e. V. wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen einer institutionellen Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert.

  • Auf Antrag können kulturelle Projekte im Rahmen des §96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und der Satzung des Kulturwerks Banater Schwaben e. V. gefördert werden. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Kulturwerks, Gliederungen der Landsmannschaft der Banater Schwaben im Freistaat Bayern sowie die Zwecke und Ziele des Kulturwerks durch ihre dazu geeigneten Aktivitäten teilende institutionelle und persönliche Antragsteller aus Bayern.
  • Die Förderung ist über zum Download bereitgestellte Formulare und ggf. ergänzende Anlagen zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen spätestens 3 Wochen vor dem angestrebten Projektbeginn einzureichen. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten des Projekts zu tragen.
  • Die Frist für die Einreichung von Vorplanungen von Anträgen für das gesamte Jahr 2024 ist der 31. Dezember 2023. Nach dem Datum werden nicht vorgeplante Anträge entsprechend der verbleibenden finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt. Die Vorplanungen sind angemessen und verantwortungsvoll zu gestalten, unsichere Planungen zu vermeiden. Bitte reichen Sie Ihre Vorplanungen unter Nutzung des zugehörigen Formulars (s.u.) vorzugsweise per E-Mail (info@kulturwerk-bsb.de) ein.     
  • Bei Förderungen von Kooperationsprojekten durch das Kulturwerk sind in den Anträgen alle Kooperationspartner zu nennen und entsprechende Gesamtkosten- und Finanzierungspläne einzureichen. Dabei sind die Vorhabenskomponenten, für die beim Kulturwerk eine Förderung beantragt wird, genau abzugrenzen und auszuweisen. Soweit dies möglich ist, können kooperative Gesamtvorhaben auch in eigenständige Teilprojekte untergliedert werden. Solche Teilprojekte sind dann wie sonstige Förderungsanträge (z.B. im Hinblick auf die Kosten- und Finanzierungspläne, die Eigenbeiträge, die Abrechnung usw.) zu behandeln.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die Anlage „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ bei Ihrem Förderantrag an das Kulturwerk Banater Schwaben e. V.
  • §96 BVFG: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.“
  • Auszug aus der Satzung des Kulturwerks Banater Schwaben e. V. (§ 2), : „Der Verein fördert die Pflege und die Vermittlung der Geschichte, Kultur und des Brauchtums der Banater Schwaben und deren Nachkommen durch Vorträge, Seminare und kulturelle Veranstaltungen im Sinne der Erhaltung dieses Kulturgutes gemäß § 96 BVFG. Er fördert insbesondere die kulturell-gesellschaftliche Eingliederung von Spätaussiedlern. […] Dabei soll der Blick nicht allein auf das Banat und die Banater Schwaben verengt werden, sondern es sollen auch Zusammenhänge und Beziehungen zu den jeweiligen anderen Minderheiten im Banat und landsmannschaftlichen Gruppen in Bayern betrachtet werden. Ein Augenmerk soll auf die junge Generation und auf Frauen gerichtet werden. […] Sein Ziel ist es, Geschichte, Kultur und Brauchtum der Banater Schwaben zu dokumentieren, zu pflegen, zu vermitteln und fortzuentwickeln sowie in die gesamtdeutsche Kultur in Bayern einzubringen. Dies kann durch geeignete öffentliche Veranstaltungen und Publikationen erfolgen.“
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