Projektförderung

Leitfaden zur Projektförderung durch das Kulturwerk Banater Schwaben e.V.

Der Verein Kulturwerk Banater Schwaben e. V. wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen einer institutionellen Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert.

Antragsberechtigt sind die Gliederungen der Landsmannschaft der Banater Schwaben im Freistaat Bayern sowie weitere institutionelle und auch persönliche Antragsteller mit Sitz in Bayern, die mit ihren Aktivitäten im Sinne der Zwecke und Ziele des Kulturwerks wirken.

  • Im Falle von institutionellen Anträgen muss sich der Sitz der Institution in Bayern befinden (gemäß landsmannschaftlichen Richtlinien soll der Sitz einer Institution gleich dem Wohnort des Vorsitzenden sein); der Wohnort der im Namen der Institution den Antrag stellenden Person ist irrelevant.
  • Bei persönlichen Antragstellern (bspw. Künstler etc.) ist hingegen der Wohnort entscheidend.

Projekte sollten in erster Linie in Bayern und dem Banat realisiert werden; begründete Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich.

Auf Antrag können kulturelle Projekte im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und der Satzung des Kulturwerks Banater Schwaben e. V. gefördert werden.

  • 96 Bundesvertriebenengesetz:
    „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.“
  • Auszug aus der Satzung des Kulturwerks Banater Schwaben e. V. (§ 2):
    „Der Verein fördert die Pflege und die Vermittlung der Geschichte, Kultur und des Brauchtums der Banater Schwaben und deren Nachkommen durch Vorträge, Seminare und kulturelle Veranstaltungen im Sinne der Erhaltung dieses Kulturgutes gemäß § 96 BVFG. Er fördert insbesondere die kulturell-gesellschaftliche Eingliederung von Spätaussiedlern. […] Dabei soll der Blick nicht allein auf das Banat und die Banater Schwaben verengt werden, sondern es sollen auch Zusammenhänge und Beziehungen zu den jeweiligen anderen Minderheiten im Banat und landsmannschaftlichen Gruppen in Bayern betrachtet werden. Ein Augenmerk soll auf die junge Generation und auf Frauen gerichtet werden. […] Sein Ziel ist es, Geschichte, Kultur und Brauchtum der Banater Schwaben zu dokumentieren, zu pflegen, zu vermitteln und fortzuentwickeln sowie in die gesamtdeutsche Kultur in Bayern einzubringen. Dies kann durch geeignete öffentliche Veranstaltungen und Publikationen erfolgen.“

Das Antragsformular wird

  • möglichst vollständig ausgefüllt,
  • unterschrieben,
  • und fristgerecht (für das Förderjahr 2025 bis zum 30.11.2024)
  • bevorzugt per E-Mail (info@kulturwerk-bsb.de) oder auch postalisch (Karwendelstr. 32, 81369 München) an das Kulturwerk versandt.

Zu beachten:

  • Grundlage der Förderung sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), die es strikt einzuhalten gilt.
  • Der Finanzierungsplan ist angemessen zu gestalten, d.h. Mittel sollen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen und weitere Deckungsmittel nicht vorhanden sind.
  • Nachträgliche Änderungen im Finanzierungsplan können, insbesondere wenn das Projekt spät im Förderjahr stattfinden soll und der Abstand zur Antragstellung groß ist, vorkommen. Sie sind dem Kulturwerk umgehend zu melden. Sollte anfangs mehr beantragt worden sein als nötig, kann das Kulturwerk das Geld anderweitig verwenden – sollten umgekehrt die Kosten unerwartet steigen, versuchen wir gemeinsam eine Lösung zu finden und können, wenn möglich, den Zuschuss erhöhen.
  • Auch andere Änderungen, wie bspw. neu hinzugekommene weitere Förderpartner, sind dem Kulturwerk sofort mitzuteilen.
  • Der Antragsteller hat stets einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten des Projekts zu tragen.
  • Bei einzelnen Kostenpunkten, die über 5.000 € betragen (bspw. Druckkosten), müssen drei Angebote eingeholt und dem Antrag beigelegt werden.
  • Honorare und Entschädigungen für den Zeitaufwand haupt- oder ehrenamtlicher Funktionsträger eines Vereines oder Verbandes sowie für Inhaber eines politischen Mandats sind, im Rahmen von geförderten Projekten, nicht zuwendungsfähig.
  • Bei Schwierigkeiten mit oder Fragen zu dem Antragsformular helfen wir auf Anruf, per E-Mail oder im Büro vor Ort gerne weiter.
  • Vorausplanungen anstelle von Anträgen können nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen nach persönlicher Rücksprache mit uns angenommen werden.

Wir bestätigen umgehend den Eingang des Antrags.

Stets Anfang Januar berät der Vorstand über die zuvor eingegangenen Anträge und beschließt über die Förderungswürdigkeit sowie, wenn diese gegeben ist, über die Höhe der Förderung.

Danach wird der Antragsteller über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

Den Vertrag über die Zuwendung senden wir Ihnen rechtzeitig vor der Projektrealisierung (in der Regel spätestens 2-3 Monate vorher) inklusive der nötigen Anhänge zur Gegenzeichnung zu.

Die bewilligte Förderung kann aus verschiedenen Gründen (Zuwendungsfähigkeit der einzelnen Kostenpunkte; finanzielle Notwendigkeit von Kürzungen u.a.) unter der beantragten Summe bleiben; zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sind dann Einsparungen bei den Ausgaben oder höhere Eigenmittel erforderlich.

Der Vertrag wird von Ihnen gelesen (so auch die Anhänge) und gegengezeichnet an uns zurückgesandt, bevorzugt per E-Mail (info@kulturwerk-bsb.de) oder postalisch (Karwendelstr. 32, 81369 München).

Maßnahmen dürfen erst in dem beschlossenen Bewilligungszeitraum, der im Vertrag angegeben ist, begonnen werden.

  • Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten (z.B. Verpflichtungen von Referenten, Künstlern oder Übersetzern, Erteilen von Druckaufträgen für Plakate, Programme, Einladungen u.Ä.).
  • Das Kulturwerk darf keine Projekte fördern, mit deren Maßnahmen schon rechtlich wirksam (Buchungen, Verträge etc.) und öffentlich sichtbar (Bewerbung, Einladungen etc.) begonnen wurde.
  • Sollte bereits umgehend nach Antragstellung mit den Maßnahmen begonnen werden müssen (sprich bevor der Vertrag und damit der Bewilligungszeitraum vorliegen), setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung – es besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Zu beachten:

  • Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung einzuhalten.
  • Man muss personell und sachlich in der Lage sein, die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß nachzuweisen (siehe die Anforderungen in Schritt 6).
  • Teilnehmer, die von Zuwendungen (Unterbringung, Verpflegung etc.) profitieren, müssen in der entsprechenden Liste (Anhänge zum Vertrag Nr. 7) erfasst werden.
  • Der Zuwendungsempfänger gibt einen deutlichen Hinweis darauf, dass das durchgeführte Projekt vom Kulturwerk Banater Schwaben e. V. ausgewählt und aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wurde. Insbesondere sollen alle Unterlagen (z. B. Einladungen, Programme, Teilnahmebescheinigungen, Hinweisschilder) im Zusammenhang mit einem solchen Vorhaben die Angabe enthalten. Der Hinweis auf die finanzielle Förderung lautet: „Dieses Projekt wird durch das Kulturwerk Banater Schwaben e. V. aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.“ Des Weiteren müssen die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und das Logo des Kulturwerks enthalten sein.

Das Auszahlungsformular ist auszufüllen und uns bevorzugt per E-Mail (info@kulturwerk-bsb.de) oder postalisch (Karwendelstr. 32, 81369 München) zuzusenden. Auch hierbei helfen wir gerne.

Sofern keine Vorfinanzierung beantragt wurde, wird das Auszahlungsformular nach der Realisierung des Projektes eingereicht.

Auszahlungsanträge müssen von uns vor Jahresende bearbeitet werden und daher ausnahmslos vor dem 15.12.2024 bei uns eingereicht werden. Sollte das Projekt erst in der zweiten Dezemberhälfte stattfinden, ist der Auszahlungsantrag im Rahmen der Vorfinanzierung einzureichen.

Ferner zu beachten: Zuwendungen müssen gemäß Nr. 1.4 ANBest-P innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung verwendet, d. h. die zugehörigen Rechnungen beglichen werden müssen.

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 3 Monate nach der Realisierung des Projektes eingereicht werden. Dies kann auch hier per E-Mail (info@kulturwerk-bsb.de) oder postalisch (Karwendelstr. 32, 81369 München) erfolgen. Im ersteren Fall ist darauf zu achten, dass die angehängten Anlagen übersichtlich und geordnet eingehen.

Dabei müssen Rechnungen und Belege zu den im Finanzierungsplan vermerkten Gesamtausgaben beigelegt werden. 

Hierbei gelten die allgemeinen Vorschriften für die Rechnungsstellung. Diesen gemäß muss eine gestellte Rechnung enthalten:

  • Name und Anschrift des Dienstleisters und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang sowie Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen sowie etwaige Hinweise auf Steuerbefreiung

Je nach Projekttypus ist die Teilnehmerliste beizulegen.

Reisekosten (gemäß dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) und der Bayerischen Auslandsreisekostenverordnung (BayARV)) und Honorare müssen über die mit dem Vertrag mitgeschickten Formulare (Anhang Nr. 5 u. 6) oder vergleichbare Formulare abgerechnet werden.

Für das Faltblatt gilt es zu beachten:

  • Spalte 1-5 gibt die im geltenden Finanzierungsplan berechneten Kostenpunkte der Ausgaben an („Soll“ – so viel hätte es kosten sollen). Dabei sind die Belege entsprechend der Kostenpunkte durchzunummerieren und in Spalte 2 einzutragen.
  • Spalte 6-10 gibt die tatsächlichen Ausgaben in den Kostenpunkten des Finanzierungsplanes an („Ist“ – so viel hat es am Ende wirklich gekostet).
  • Nach dem „Soll“-„Ist“-Verfahren ist auch die folgende Seite der Einnahmen auszufüllen.
  • Das Muster auf unserer Homepage bietet eine Orientierung.
  • Bei Fragen und Schwierigkeiten wenden Sie sich einfach an uns: Gerne füllen wir das Formular das erste Mal auch mit Ihnen zusammen aus.

Im zugehörigen Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie der erzielte Erfolg und seine Auswir­kungen eingehend darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Angaben u.a. über Beginn, Maßnahmendauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals. Die Be­richte etwa beteiligter technischer Dienststellen sowie Tätigkeits-, Geschäfts- und Prüfungsberichte (z.B. verbandseigener Prüfer, Wirtschaftsprüfer), Veröffentlichun­gen und dergl. sind dem Verwendungsnachweis beizufügen.

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